Norm
ABGB §843 BRechtssatz
Der Teilungsstreitbeklagte, der die Sonderform der Naturalteilung nach § 2 Abs 2 Z 2 WEG 1975 anstrebt, hat die Möglichkeit zur Begründung von Wohnungseigentum zu behaupten und zu beweisen. Entsprechende Zweifel gehen zu seinen Lasten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110441Im RIS seit
27.08.1998Zuletzt aktualisiert am
04.07.2011