Norm
ABGB §843 ARechtssatz
Generell ist eine Naturalteilung möglich, wenn die Sache ohne beträchtliche Verminderung des Werts geteilt werden kann und rechtliche Hindernisse nicht entgegenstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110440Im RIS seit
27.08.1998Zuletzt aktualisiert am
24.08.2021