Norm
ABGB §843 ARechtssatz
Auch in einem Teilungsstreit, in dem der Beklagte dem Zivilteilungsbegehren die Möglichkeit der Teilung durch Begründung von Wohnungseigentum entgegenhält, ist der Kläger mit dem Beweis belastet, dass diese Naturalteilung im Sinne des § 843 ABGB unmöglich oder untunlich ist, etwa wegen der dadurch ausgelösten Wertminderung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110438Im RIS seit
27.08.1998Zuletzt aktualisiert am
15.03.2017