Norm
StPO §281 Abs1 Z5 ARechtssatz
Die Bewertung einer (in einem Druckwerk geschehenen) Betätigung als "im nationalsozialistischen Sinne" stellt eine aus § 345 Abs 1 Z 10 a StPO nicht bekämpfbare Rechtsfrage dar. Diesem Nichtigkeitsgrund sind nur die tatsächlichen Feststellungen zum Bedeutungsinhalt (SSt 37/39, zuletzt 14 Os 118, 119/97, EvBl 1998/90), der auch auf pragmatischer Ebene, gleichsam zwischen den Zeilen, erkannt werden kann (EvBl 1997/194 = LSK 1997/147), zugänglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110511Im RIS seit
28.08.1998Zuletzt aktualisiert am
09.01.2018