RS OGH 1998/7/29 13Os43/98, 11Os29/09p, 11Os80/14w, 13Os34/16y (13Os35/16w), 11Os90/21a, 13Os23/22i

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Veröffentlicht am 29.07.1998
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Norm

VerbotsG §3g

Rechtssatz

Bei der Betätigung "im nationalsozialistischen Sinne" handelt es sich um ein normatives Tatbestandsmerkmal, auf welches sich der Vorsatz (§ 5 Abs 1 StGB) des Täters erstrecken muss. Auf dessen "Gesinnung" kommt es nicht an.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110512

Im RIS seit

28.08.1998

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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