Norm
UrhG §26Rechtssatz
Für eine Vertragsauslegung, die die Rechte der Klägerin auf die Verwertung des Werkes im Printbereich beschränkt und insbesondere auch unter "Sammelwerken" Anthologien, Lexika udgl. versteht, spricht, dass die neuen Medien Internet und CD-ROM im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch weitgehend unbekannt waren. Soweit sie schon bekannt waren, war jedenfalls ihre wirtschaftliche Bedeutung für den Urheber noch in keiner Weise absehbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110459Im RIS seit
11.09.1998Zuletzt aktualisiert am
13.04.2016