Norm
ABGB §934Rechtssatz
Der erkennende Senat schließt sich der Meinung an, dass jedenfalls nachträgliche Erfüllungsmängel bei Prüfung der Voraussetzungen der laesio enormis unbeachtet zu bleiben haben; ob dies auch für Wurzelmängel gilt, muss hier nicht weiter untersucht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110457Im RIS seit
11.09.1998Zuletzt aktualisiert am
10.08.2022