Norm
KO idF BGBl I 114/1997 §182Rechtssatz
Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung betreiben auf Grund dieser Tätigkeit - selbst wenn sie an der Gesellschaft beteiligt sind - kein Unternehmen, weshalb ihnen daß Schuldenregulierungsverfahren offen steht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110602Dokumentnummer
JJR_19980824_OGH0002_0080OB00090_98P0000_001