RS OGH 1998/8/24 8ObA85/98b

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Veröffentlicht am 24.08.1998
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Norm

EStG §67

Rechtssatz

Eine geldwerte Leistung für den Verzicht auf den Urlaubsanspruch stellt einen lohnsteuerpflichtigen sonstigen Bezug dar, da sie als Entlohnung für geleistete Arbeit während des Gebührenurlaubs und als Entschädigung für den Verzicht auf den Urlaub hingegeben wurde. Hier:

Verzicht des Arbeitnehmers auf ihm zustehende Ersatzruhetage als Gegenleistung für die Privatnutzung eines PKW des Arbeitgebers.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Personenkraftwagen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110604

Dokumentnummer

JJR_19980824_OGH0002_008OBA00085_98B0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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