Norm
EStG §67Rechtssatz
Eine geldwerte Leistung für den Verzicht auf den Urlaubsanspruch stellt einen lohnsteuerpflichtigen sonstigen Bezug dar, da sie als Entlohnung für geleistete Arbeit während des Gebührenurlaubs und als Entschädigung für den Verzicht auf den Urlaub hingegeben wurde. Hier:
Verzicht des Arbeitnehmers auf ihm zustehende Ersatzruhetage als Gegenleistung für die Privatnutzung eines PKW des Arbeitgebers.
Entscheidungstexte
Schlagworte
PersonenkraftwagenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110604Dokumentnummer
JJR_19980824_OGH0002_008OBA00085_98B0000_002