RS OGH 1998/9/1 10ObS160/98x

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Veröffentlicht am 01.09.1998
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Norm

GewO 1859 §59
GewO 1859 §59b

Rechtssatz

Die Legitimationskarte (hier: amtliche Vertreterlegitimation zur Tätigkeit des Handelsreisenden vom Magistrat Wien) war kein Ausweis eines selbständigen Gewerbetreibenden, sondern vielmehr der Ausweis eines unselbständigen (angestellten) Handlungsreisenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110614

Dokumentnummer

JJR_19980901_OGH0002_010OBS00160_98X0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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