Norm
MRK Art6 Abs1 II2Rechtssatz
Die Verurteilung durch ein unrichtiges zusammengesetztes Gericht (nach der Geschäftsverteilung unzuständiger Richter) stellt keine Verletzung der Grundsätze des „fair trial" dar. Es obliegt in erster Linie den innerstaatlichen Behörden bzw. Gerichten, Probleme bei der Auslegung innerstaatlichen Rechts zu lösen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1998:RS0121065Im RIS seit
09.10.1998Zuletzt aktualisiert am
04.02.2016