Norm
ZPO §502 HI2Rechtssatz
Ob nach den besonderen Umständen des Einzelfalles, nach der Natur und dem Zweck des gegenständlichen Vertrages die eingeklagte Forderung im Sprengel des Erstgerichtes zu erfüllen sei, oder wie bestimmte Erklärungen und Handlungen der Parteien aufzufassen sind, stellt keine erhebliche Rechtsfrage dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110633Dokumentnummer
JJR_19980910_OGH0002_0060OB00216_98B0000_001