RS OGH 1998/9/10 6Ob216/98b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.09.1998
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Norm

ZPO §502 HI2
LGVÜ Art5 Z1

Rechtssatz

Ob nach den besonderen Umständen des Einzelfalles, nach der Natur und dem Zweck des gegenständlichen Vertrages die eingeklagte Forderung im Sprengel des Erstgerichtes zu erfüllen sei, oder wie bestimmte Erklärungen und Handlungen der Parteien aufzufassen sind, stellt keine erhebliche Rechtsfrage dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110633

Dokumentnummer

JJR_19980910_OGH0002_0060OB00216_98B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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