RS OGH 1998/9/15 7Ob125/98b, 7Ob206/02y, 7Ob157/05x

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Veröffentlicht am 15.09.1998
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Norm

VersVG §12 Abs3

Rechtssatz

In jenen Fällen, in denen dem Mitversicherten ein eigener Anspruch gegen den Versicherer zusteht, sind dem Versicherer ihm gegenüber dieselben Rechte zuzugestehen wie gegenüber dem Versicherungsnehmer. Die Ablehnung im Sinn des § 12 Abs 3 VersVG kann daher auch gegen den Mitversicherten erfolgen (so schon 7 Ob 1/80).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110861

Dokumentnummer

JJR_19980915_OGH0002_0070OB00125_98B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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