RS OGH 1998/9/15 10ObS147/98k

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Veröffentlicht am 15.09.1998
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Norm

GewO 1994 §124 Z9
GewO 1994 §142 Abs1 Z2
GewO 1994 §142 Abs2

Rechtssatz

Das Gastgewerbe wurde durch die GRNov 1992 in die nicht bewilligungspflichtigen gebundenen Gewerbe (vorher konzessioniertes Gewerbe) eingereiht. Die zur Verabreichung von Speisen berechtigten Gastgewerbetreibenden sind auch berechtigt, die zu verabreichenden Speisen selbst zu erzeugen. In diesem Sinne konnte die Versicherte im Rahmen der Ausübung des Gastgewerbes in der besonderen Betriebsform eines Eissalons das Speiseeis selbst erzeugen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110723

Dokumentnummer

JJR_19980915_OGH0002_010OBS00147_98K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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