Norm
ASVG §227 Abs1 Z1Rechtssatz
Schulzeiten, für die keine Beiträge entrichtet wurden, können nicht als Ersatzzeiten auf die Leistungsbemessung für die Gleitpension bzw. die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer angerechnet werden (hier: Stichtag 1.7.1995).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110724Im RIS seit
15.10.1998Zuletzt aktualisiert am
31.08.2016