Norm
ZPO §41Rechtssatz
Werden im Exekutionsantrag Kosten nach dem Normalkostentarif begehrt, so steht dann überhaupt kein Kostenersatz zu, wenn es sich wegen der Art der Exekution (hier: Ersatzvornahme) um eine nicht von einem Normalkostentarif umfaßte Leistung
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00309:1998:RES0000010Dokumentnummer
JJR_19980915_LG00309_01300R00256_98I0000_001