Norm
EO §37 AkRechtssatz
Von der Exekution ist ein Gegenstand auch dann betroffen, wenn nicht auf ihn Exekution geführt wird, sondern dort exekutive Handlungen vorgenommen werden sollen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110679Dokumentnummer
JJR_19980916_OGH0002_0030OB00174_97B0000_002