RS OGH 1998/9/29 5Ob205/98b, 1Ob79/08m

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Veröffentlicht am 29.09.1998
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Norm

BauRG §1 Abs1
BauRG §4

Rechtssatz

Zulässig sind im Verhältnis zwischen Baurechtsgeber und Baurechtsnehmer vertragliche Veräußerungsbeschränkungen, die die Veräußerlichkeit des Baurechts nicht schlechthin, sondern nur für eine bestimmte Zeit oder in bestimmten Fällen aufheben.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 205/98b
    Entscheidungstext OGH 29.09.1998 5 Ob 205/98b
  • 1 Ob 79/08m
    Entscheidungstext OGH 18.12.2008 1 Ob 79/08m
    Vgl auch; Beisatz: Vertragliche Einschränkungen der gesetzlich vorgegebenen Veräußerlichkeit des Baurechts sind zulässig. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110788

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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