RS OGH 1998/9/29 1Ob201/98k, 4Ob67/07t, 7Ob146/21b

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Veröffentlicht am 29.09.1998
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Norm

ABGB §914 IIIb

Rechtssatz

Eine langjährige Abwicklungspraxis der Vertragsparteien bzw deren Rechtsnachfolger läßt als authentische Interpretation rechtsgeschäftlicher Leistungspflichten durch die Vertragspartner bzw deren Rechtsnachfolger Rückschlüsse auf den seinerzeitigen Geschäftswillen zu, was vor allem dann gilt, wenn diese praktizierte Selbstinterpretation gegen das Eigeninteresse einer Vertragspartei erfolgte (hier zumindest mehr als vierzig-jährige Vertragsabwicklungspraxis einer rechtsgeschäftlich begründeten und verbücherten Reallast).

Entscheidungstexte

Schlagworte

40-jährige

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110779

Im RIS seit

29.10.1998

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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