Norm
ABGB §914 IIIbRechtssatz
Eine langjährige Abwicklungspraxis der Vertragsparteien bzw deren Rechtsnachfolger läßt als authentische Interpretation rechtsgeschäftlicher Leistungspflichten durch die Vertragspartner bzw deren Rechtsnachfolger Rückschlüsse auf den seinerzeitigen Geschäftswillen zu, was vor allem dann gilt, wenn diese praktizierte Selbstinterpretation gegen das Eigeninteresse einer Vertragspartei erfolgte (hier zumindest mehr als vierzig-jährige Vertragsabwicklungspraxis einer rechtsgeschäftlich begründeten und verbücherten Reallast).
Entscheidungstexte
Schlagworte
40-jährigeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110779Im RIS seit
29.10.1998Zuletzt aktualisiert am
09.02.2022