RS OGH 1998/9/29 1Ob238/98a, 10Ob77/06f

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Veröffentlicht am 29.09.1998
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Norm

B-VG Art7
oö ROG 1994 §38 Abs6

Rechtssatz

Soweit § 38 Abs 6 oö ROG 1994 dem Veräußerer bestimmte Rechte gegenüber dem Erwerber bei nachträglicher Änderung des Flächenwidmungsplans einräumt, stellt dies keine "Diskriminierung des Erwerbers" dar und damit auch keinen Verstoß gegen Art 7 B-VG. Denn der von einer Änderung des Flächenwidmungsplans Betroffene hat auch die Möglichkeit, gemäß § 38 Abs 1 und 2 oö ROG 1994 (früher gemäß § 25 oö ROG 1972) eine Entschädigung - allerdings unter Einhaltung einer bestimmten Frist - zu begehren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110879

Dokumentnummer

JJR_19980929_OGH0002_0010OB00238_98A0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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