Norm
MRG idF vor der 3.WÄG §26 Abs2Rechtssatz
Haben die Parteien eines Untermietvertrags eine Zahlung für in der Wohnung vorhandene Einrichtungsgegenstände vereinbart und hat der Untermieter diese Zahlung auch geleistet, kann einem auf den Titel des § 27 Abs 1 MRG gestützten Rückforderungsbegehren des Untermieters die Unanfechtbarkeit der Höhe der Untermietzinsvereinbarung nicht wirksam entgegengehalten werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Entscheidung ergangen zu § 26 Abs 1 idF vor dem 3. WÄGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110738Dokumentnummer
JJR_19980929_OGH0002_0050OB00167_98I0000_001