Norm
WEG 1975 §23 Abs1aRechtssatz
Eine Vereinbarung, nach der auch vor Erwirkung der Anmerkung der beabsichtigten Begründung von Wohnungseigentum, bzw unabhängig von einer solchen Anmerkung, Zahlungen an einen Treuhänder auf ein Treuhandkonto - somit nicht in die Verfügungsmacht des Wohnungseigentumsorganisators - zu leisten sind, ist zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110783Im RIS seit
29.10.1998Zuletzt aktualisiert am
02.05.2012