RS OGH 1998/9/29 1Ob169/98d

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Veröffentlicht am 29.09.1998
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Norm

ABGB §427
ABGB §943

Rechtssatz

Die Übergabe einer Bausparvertragsurkunde, die auf den Namen des Übergebers lautet und diesen beziehungsweise seine Erben als bezugsberechtigt ausweist, stellt für sich allein keine "wirkliche Übergabe" iSd § 943 ABGB dar, weil dem Übernehmer mit diesem Akt nicht die vollständige Verfügungsgewalt über das Bausparguthaben eingeräumt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110781

Dokumentnummer

JJR_19980929_OGH0002_0010OB00169_98D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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