Norm
ABGB §1072Rechtssatz
Ein drittwirksamer Schutz des Baurechtsgebers vor spekulativen Veräußerungen des Baurechts durch den Baurechtsnehmer läßt sich nach der geltenden Rechtslage nur durch ein verbüchertes Vorkaufsrecht des Baurechtsgebers erreichen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110786Dokumentnummer
JJR_19980929_OGH0002_0050OB00205_98B0000_001