RS OGH 1998/9/29 5Ob205/98b

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Veröffentlicht am 29.09.1998
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Norm

ABGB §1072
ABGB §1073
BauRG §6

Rechtssatz

Ein drittwirksamer Schutz des Baurechtsgebers vor spekulativen Veräußerungen des Baurechts durch den Baurechtsnehmer läßt sich nach der geltenden Rechtslage nur durch ein verbüchertes Vorkaufsrecht des Baurechtsgebers erreichen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110786

Dokumentnummer

JJR_19980929_OGH0002_0050OB00205_98B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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