RS OGH 1998/9/29 4Ob242/98m, 6Ob209/99z, 2Ob188/14g, 4Ob118/15d

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Veröffentlicht am 29.09.1998
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Norm

ZPO §502 Abs1 H

Rechtssatz

Ob ein Entgelt nach den im konkreten Fall gegebenen Umständen angemessen ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110750

Im RIS seit

29.10.1998

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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