Norm
ABGB §335 ARechtssatz
Ein Bereicherungsgläubiger, der die condictio causa finita erhebt und Ansprüche gemäß § 335 ABGB geltend macht, hat einen Rechnungslegungsanspruch, zumal der unredliche Besitzer ein unechter Geschäftsführer ohne Auftrag ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110732Im RIS seit
29.10.1998Zuletzt aktualisiert am
17.02.2014