Norm
VBG §52aRechtssatz
Aus § 52a VBG als an den Bund als privatrechtlichem Dienstgeber gerichteten Vorschrift kann ein Rechtsanspruch auf Verlängerung des Dienstverhältnisses nicht abgeleitet werden, da es sich um einen bloßen Ermessenstatbestand handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110885Dokumentnummer
JJR_19981007_OGH0002_009OBA00210_98T0000_002