RS OGH 1998/10/7 9ObA210/98t, 8ObA198/98w

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Veröffentlicht am 07.10.1998
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Norm

VBG §52a

Rechtssatz

Aus § 52a VBG als an den Bund als privatrechtlichem Dienstgeber gerichteten Vorschrift kann ein Rechtsanspruch auf Verlängerung des Dienstverhältnisses nicht abgeleitet werden, da es sich um einen bloßen Ermessenstatbestand handelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110885

Dokumentnummer

JJR_19981007_OGH0002_009OBA00210_98T0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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