RS OGH 1998/10/15 2Ob191/98x, 1Ob223/99x, 9Ob105/01h, 7Ob301/01t, 3Ob194/15y

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Veröffentlicht am 15.10.1998
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Norm

UN-Kaufrechtsübk - CISG Art38

Rechtssatz

Die kurze Frist für die Untersuchung richtet sich insbesondere nach der Größe des Unternehmens des Käufers, der Art der zu untersuchenden Ware, ihrer Komplexität oder Verderblichkeit oder dem Charakter als Saisonware, die Art der in Frage kommenden Menge, die Aufwendigkeit der Untersuchung udgl.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110999

Im RIS seit

14.11.1998

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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