Norm
EO §212Rechtssatz
Der Richter hat bei der Meistbotsverteilungstagsatzung auf Mängel der Anmeldung hinzuweisen (hier: Anmeldung von Vorzugsposten durch eine Wohnungseigentumsgemeinschaft global statt zu jeder der sieben Massen spezifiziert). Ist die Unterlassung der Anleitung auf eine unrichtige rechtliche Beurteilung zurückzuführen, liegt kein bloßer Verfahrensmangel vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111111Im RIS seit
20.11.1998Zuletzt aktualisiert am
10.08.2020