RS OGH 1998/10/22 14R153/98t

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Veröffentlicht am 22.10.1998
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Norm

ZPO §68 Abs4

Rechtssatz

Beschlüsse, mit denen auf Anregung oder Antrag des bestellten Rechtsanwaltes die Verfahrenshilfe für erloschen erklärt oder entzogen wird (§ 68 Abs 1 oder 2 ZPO), sind wegen der Interessenskollision auch der Partei selbst zuzustellen; die Frist für einen Rekurs der Partei beginnt erst mit der Zustellung an sie.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1998:RW0000695

Im RIS seit

11.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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