RS OGH 1998/10/27 1Ob241/98t

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Veröffentlicht am 27.10.1998
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Norm

UVG §4 Z3

Rechtssatz

Die Arbeitsunwilligkeit eines - wenngleich nur nach Strafvollzugskriterien - arbeitsfähigen Unterhaltspflichtigen Strafgefangenen schließt die Zuerkennung und Aufrechterhaltung von Unterhaltsvorschüssen gemäß § 4 Z 3 UVG nicht aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111160

Dokumentnummer

JJR_19981027_OGH0002_0010OB00241_98T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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