Norm
ZPO §65Rechtssatz
Ein österreichisches Bezirksgericht kann zur Aufnahme und Übermittlung eines an ein slowenisches Prozeßgericht gerichteten Antrages auf Bewilligung der Verfahrenshilfe in Anspruch genommen werden. Vorgangsweise bei einem Protokollarantrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Prozeßführung in Slowenien.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00609:1998:RLE0000011Dokumentnummer
JJR_19981029_LG00609_00100R00262_98S0000_001