Norm
ABGB §140 AgRechtssatz
Der Unterhaltspflichtige ist allerdings für alle seine Unterhaltsverpflichtung aufhebenden oder vermindernden Umstände behauptungspflichtig und beweispflichtig. Ihm obliegt es, Art und Umfang der geltend gemachten Sachaufwendungen (hier: Anschaffungskosten und Betriebskosten eines behindertengerechten PKWs) zu beweisen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
PersonenkraftwagenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111084Im RIS seit
28.11.1998Zuletzt aktualisiert am
18.03.2022