RS OGH 1998/10/29 2Ob267/98y

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Veröffentlicht am 29.10.1998
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Norm

EheG §24

Rechtssatz

Ob zur Zeit der Eheschließung einer der beiden Ehegatten mit einem Dritten in gültiger Ehe lebte, ist für den österreichischen Ehegatten nach dessen Heimatrecht zu beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110984

Dokumentnummer

JJR_19981029_OGH0002_0020OB00267_98Y0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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