Norm
ABGB §918 IVaRechtssatz
Auch dem Werkunternehmer - und nicht nur dem Besteller - steht das Recht zum Rücktritt vom Werkvertrag zu, wenn er das Vertrauen in seinen Vertragspartner wegen dessen treuwidrigen Verhaltens verloren hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111147Im RIS seit
29.11.1998Zuletzt aktualisiert am
27.06.2022