RS OGH 1998/10/30 15R152/98b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.10.1998
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Norm

KO §7 Abs1
ZPO §65

Rechtssatz

Von der Unterbrechungswirkung des § 7 Abs 1 KO ist ein Verfahrenshilfeantrag nicht betroffen.

Anmerkung

Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 18 Bs 256/98. Diese ist nunmehr unter RW0000690 abrufbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1998:RW0000285

Im RIS seit

10.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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