Norm
ZPO §411 BaRechtssatz
Gerichtliche Entscheidungen über die Zulässigkeit des Rechtsweges als einer Prozessvoraussetzung sind der materiellen Rechtskraft fähig, wird doch darin über ein Rechtsschutzbegehren entschieden. Folge der aus der materiellen Rechtskraft resultierenden Einmaligkeitswirkung ist es, dass eine rechtskräftige Entscheidung über die Unzulässigkeit des Rechtsweges zwischen denselben Parteien eine neuerliche Verhandlung über das identische Begehren ausschließt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111238Im RIS seit
10.12.1998Zuletzt aktualisiert am
20.10.2015