Norm
KO §1 Abs2Rechtssatz
Während ein vor Konkurseröffnung gegen den Gemeinschuldner entstandener Bereicherungsanspruch eine Konkursforderung wäre, liegt bei einer nach Konkurseröffnung eingetretenen Bereicherung der Masse eine Masseforderung vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111103Im RIS seit
10.12.1998Zuletzt aktualisiert am
08.09.2014