RS OGH 1998/11/10 5Ob274/98z, 6Ob108/98w, 8Ob155/03g, 5Ob216/13w

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Veröffentlicht am 10.11.1998
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Norm

KO §1 Abs2
KO §46 Abs1 Z6

Rechtssatz

Während ein vor Konkurseröffnung gegen den Gemeinschuldner entstandener Bereicherungsanspruch eine Konkursforderung wäre, liegt bei einer nach Konkurseröffnung eingetretenen Bereicherung der Masse eine Masseforderung vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111103

Im RIS seit

10.12.1998

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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