RS OGH 1998/11/10 4Ob281/98x, 4Ob262/99d

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Veröffentlicht am 10.11.1998
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Norm

UrhG §87 Abs2

Rechtssatz

"Kränkung" ist in diesem Zusammenhang, ebenso wie "Ärger", nicht allein das subjektive Empfinden des Verletzten, sondern maßgebend ist, ob und in welchem Ausmaß seine Persönlichkeit im weitesten Sinn - Gefühlssphäre, geistige Interessen und äußerer Bereich der Persönlichkeit - in objektivierbarer Weise beeinträchtigt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111185

Im RIS seit

10.12.1998

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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