RS OGH 1998/11/12 8ObA279/98g

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Veröffentlicht am 12.11.1998
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Norm

ZPO §226 IIIA

Rechtssatz

Unschlüssigkeit der Klage, wenn als Rechtsgrund für die Forderung ein Arbeitsverhältnis ohne Verpflichtung zur Arbeitsleistung behauptet und der wahre Rechtsgrund "Entgelt für Beteiligungskauf" bewußt nicht geltend gemacht wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111040

Dokumentnummer

JJR_19981112_OGH0002_008OBA00279_98G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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