Norm
ABGB §1299 CRechtssatz
Arbeitet ein Rechtsanwalt mit einem Steuerberater im Auftrag desselben Klienten derart zusammen, daß der eine allgemein-juristisch den Vertrag errichtet, während der andere die steuerlichen Aspekte prüft, so ist jeder grundsätzlich für sein eigenes Aufgabengebiet verantwortlich. Der Auftraggeber kann in einem solchen Fall nicht erwarten, daß ein Rechtsberater im Fachbereich des anderen besondere Untersuchungen anstellt. Treten dort allerdings Mängel auf, die auch ohne Spezialkenntnisse in die Augen fallen, muß der Auftraggeber darauf hingewiesen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111088Dokumentnummer
JJR_19981119_OGH0002_0020OB00303_98T0000_001