Norm
AußStrG §2 Abs2 Z5Rechtssatz
Verweigert der Unterhaltspflichtige die Vorlage urkundlicher Belege über die Höhe seines Lotteriegewinns, so hat das Gericht eine Auskunft des Konzessionärs der Klassenlotterie über die tatsächliche Höhe des Spielgewinns einzuholen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111233Dokumentnummer
JJR_19981124_OGH0002_0010OB00311_98M0000_002