Norm
ABGB §879 Abs3 ERechtssatz
An sich ist zwar der Ausschluss des Leistungsverweigerungsrechts bei Sachmängeln nicht sittenwidrig, hat sich aber der Verkäufer zur Mängelbeseitigung bereitgefunden, also den Verbesserungsanspruch des Käufers anerkannt, so ist die Berufung auf den Ausschluss des Leistungsverweigerungsrechts in AGB sittenwidrig, wenn die (versuchte) Mängelbeseitigung misslingt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111546Im RIS seit
24.12.1998Zuletzt aktualisiert am
31.01.2019