RS OGH 1998/11/24 4Ob278/98f, 2Ob169/07b, 1Ob137/15a, 1Ob216/18y, 1Ob128/20k

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Veröffentlicht am 24.11.1998
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Norm

EO §382 Abs1 Z8 litc IVD

Rechtssatz

Seit dem GeSchG muss es auch für einen auf § 382 Abs 1 Z 8 lit c EO gestützten Antrag, einem Teil die Ehewohnung zur alleinigen Benützung zuzuweisen, genügen, dass der andere Teil ein Verhalten eingenommen hat, das das Zusammenleben in der Ehewohnung unzumutbar macht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111240

Im RIS seit

24.12.1998

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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