RS OGH 1998/11/24 1Ob256/98y

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Veröffentlicht am 24.11.1998
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Norm

EO §37 Aa
ZPO §411 Aa

Rechtssatz

Die Bindungswirkung eines vom Sacheigentümer erwirkten materiell rechtskräftigen Herausgabeurteils erstreckt sich auf denjenigen, der in einer Exszindierungsklage gegen den Herausgabegläubiger behauptet, gerade die von jenem Urteil betroffenen Sachen als Einzelrechtsnachfolger des Herausgabeschuldners und (vermeintlichen) Voreigentümers erworben zu haben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111149

Dokumentnummer

JJR_19981124_OGH0002_0010OB00256_98Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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