Norm
ZPO WGN 1997 §500 Abs2 Z3 JRechtssatz
Wird ein Antrag gemäß § 508 Abs 1 ZPO zurückgewiesen, so wirkt der Rechtsmittelausschluss absolut; und zwar selbst dann, wenn die Entscheidung allenfalls doch von der Lösung einer oder mehrerer Rechtsfragen von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO abhängig gewesen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111234Im RIS seit
24.12.1998Zuletzt aktualisiert am
18.08.2021