RS OGH 1998/11/26 8Ob153/98b, 8Ob330/99h, 8Ob310/99t, 8Ob288/99g, 9ObA294/00a, 8Ob169/02i, 8Ob103/10

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Veröffentlicht am 26.11.1998
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Norm

KO idF BGBl I 114/1997 §103
KO idF BGBl I 114/1997 §110 Abs1

Rechtssatz

§ 110 Abs 1 KO steht der Erhebung der Prüfungsklage auch dann entgegen, wenn die angemeldete Forderung zwar das Prüfungsverfahren durchlaufen hat, jedoch Grund und Höhe der in der Klage behaupteten Ansprüche aus der Forderungsanmeldung nicht abgeleitet werden können. Ein dennoch durchgeführtes Verfahren ist nichtig; die Klage ist zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111042

Im RIS seit

26.12.1998

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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