Norm
ABGB §21 Abs2Rechtssatz
Ein mündiger Minderjähriger ist im Leistungsverfahren betreffend die Rentenleistung einer Versehrtenrente nach dem ASVG nicht prozeßfähig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111333Im RIS seit
31.12.1998Zuletzt aktualisiert am
10.05.2016