Norm
StPO §152 Abs1Rechtssatz
Eine Entschlagungserklärung kann auch schon vor der Hauptverhandlung (zum Beispiel schriftlich) abgegeben werden. Ob sie ausreichend und unbedenklich ist, entscheidet das Gericht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111315Im RIS seit
01.01.1999Zuletzt aktualisiert am
02.08.2022