Norm
ABGB §1116aRechtssatz
Für die Untermiete wird das Eintrittsrecht verneint und angenommen, daß bereits der Tod des Wohnraumuntermieters den gesetzlichen Kündigungstatbestand nach § 30 Abs 2 Z 5 MRG erfüllt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111394Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008