RS OGH 1998/12/9 9Ob312/98t, 1Ob114/00x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.12.1998
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Norm

ABGB §1116a
MRG §30 Abs2 Z5 A

Rechtssatz

Für die Untermiete wird das Eintrittsrecht verneint und angenommen, daß bereits der Tod des Wohnraumuntermieters den gesetzlichen Kündigungstatbestand nach § 30 Abs 2 Z 5 MRG erfüllt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111394

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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